Die Mitgliedschaft im Traditionsverband steht jedem offen, der sich zum Erhalt der Tradition des militärischen Kraftfahrwesens insbesondere der zweiten Republik bekennt.

Neu eintretende Mitglieder werden in der Regel über Antrag auf Beschluss des Vorstandes als Unterstützende Mitglieder aufgenommen (kein aktives/passives Wahlrecht in der Generalversammlung).

Über gesonderten Antrag an den Vorstand kann die Unterstützende Mitgliedschaft in eine Ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden, diese beinhaltet dann auch das aktive und passive Wahlrecht in der Generalversammlung.

Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vorstand des Traditionsverband zu richten und können hier über die Homepage eingebracht werden.

Unsere Statuten können unter folgendem Link nachgelesen werden: Statuten des Traditionsverbandes Heereskrfatfahrwesen.